Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Michael Brinkschulte, Arnsberger Straße 30, 58802 Balve (im Folgenden: Global Tool Sourcing genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch Global Tool Sourcing.

c) Angebot und Vertragsschluss (Vermittlungsauftrag)
Die dargestellten Vermittlungsangebote von Global Tool Sourcing sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Global Tool Sourcing schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Rechnung. Ein Vertragsverhältnis mit Global Tool Sourcing kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme) zustande. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt.


§ 2 Leistung

a) Allgemeines
Global Tool Sourcing ist ein Unternehmen, welches Werkzeuge, Lehren und Prototypen nach Vorgaben deutscher und europäischer Kunden in China anfertigen lässt und nach Europa importiert. Hierbei tritt Global Tool Sourcing jedoch nur als Vermittler auf und ist nicht selbst der Produzent der Waren.

Die Werkzeugbeschaffung durch Global Tool Sourcing läuft wie folgt ab: Zunächst stellt der Kunde eine Anfrage an Global Tool Sourcing per E-Mail oder Fax mit den erforderlichen Daten (2D- Zeichnung und 3D Datensatz, Methode, Materialbezeichnung, Stückzahl pro Jahr, Lastenheft etc.). Daraufhin führt Global Tool Sourcing für den Kunden eine Werkzeuganfrage in China durch und lässt sich ein entsprechendes Angebot erstellen. Sofern der Kunde mit dem Angebot zur Werkzeuganfertigung einverstanden ist, nimmt er das Angebot an und erteilt Global Tool Sourcing einen entsprechenden Vermittlungsauftrag. Anschließend erstellt Global Tool Sourcing einen Streifenplan (sog. Strip-Layout) und legt es dem Kunden vor. Nach Freigabe zur Werkzeugerstellung durch den Kunden beginnt die Werkzeugkonstruktion in China. Der Werkzeugfortschritt wird durch einen chinesischen Mitarbeiter von Global Tool Sourcing überwacht. Die Werkzeugendabnahme erfolgt durch Global Tool Sourcing in Vertretung für den Kunden vor Ort in China durch Erstellung eines Protokolls, Abgleich mit dem Lastenheft sowie gegebenenfalls Nachbesserung. Nach Überprüfung und Abnahme durch Global Tool Sourcing wird die Ware fachgerecht verpackt und nach Deutschland versandt. Abschließend erfolgt das Werkzeugsetup beim Kunden durch den Kundenwerkzeugbau. Das Setup gilt als ausgeführt und beendet nach einer Tagesproduktion oder nach 2000 Hub.

 

Der Kundenwerkzeugbau muss den Setup begleiten und von diesem ist auch der Einbau von Ersatzteilen beim Setup durchzuführen. Die Beauftragung eines deutschen Werkzeugbaus durch Global Tool Sourcing oder den Produzent ist ausgeschlossen. Für den entsprechenden Setup und die Beauftragung eines Werkzeugbaus ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Das Gewährleistungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

 

b) Leistungserbringung
Global Tool Sourcing ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Global Tool Sourcing nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts, Betriebsstörung etc.), hat Global Tool Sourcing nicht zu vertreten. Sie berechtigen Global Tool Sourcing dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Global Tool Sourcing vom Vertrag zurücktreten. Global Tool Sourcing verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Ist die Abnahme der Ware durch die zuvor genannten Gründe länger als sechs Monate nicht möglich, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

e) Lieferbedingungen und Produktionsbeginn

Werkzeuge und Prototypen werden bis zur deutschen Grenze geliefert (CIF Hamburg). Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Sache mit dem Verladen der Ware auf deutschem Boden über. Die Produktion beginnt erst, wenn die vereinbarte Anzahlung des Kunden auf dem Konto von Global Tool Sourcing eingegangen ist.

 

 

§ 3 Zahlung

a) Preise, Versandkosten und Verpackung
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Der Kunde hat die Verpackungs- und Versandkosten zu tragen. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten.

 

b) Fälligkeit

Soweit es sich um die Bestellung von Werkzeugen handelt, hat der Kunde bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % (vor Produktionsbeginn) vom Netto-Gesamtpreis zu leisten. Weitere 40 % vom Netto-Gesamtpreis sind bei Versand der Ware fällig. Die restlichen 10 % vom Netto-Gesamtpreis sind für Anpassungsarbeiten des Kunden gedacht, die dieser zunächst zurückhält und ggf. anrechnen kann. Werden keine Anpassungsarbeiten vorgenommen sind diese 10 % nach dem Werkzeugsetup in Deutschland, spätestens jedoch 14 Tage nach  Ankunft an der deutschen Grenze fällig. Für die Nachbesserungsarbeiten ist ein entsprechender Nachweis an die  Global Tool Sourcing zu erbringen.

 

Soweit es sich um die Bestellung von Prototypen handelt, hat der Kunde bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 75 % (vor Produktionsbeginn) vom Netto-Gesamtpreis und 15 % vom Netto-Gesamtpreis vor dem Versand der Ware zu leisten. 

 

Soweit es sich um eine Projektbetreuung durch Global Tool Sourcing vor Ort in China handelt, hat der Kunde bei  Auftragserteilung 75 % vom Netto-Gesamtpreis und 25 % vor dem Versand der Ware aus China zu leisten. Stunden-

sätze und Nebenkosten werden durch ein individuelles Angebot projektbezogen mitgeteilt.

 

Die zusätzlich anfallenden Kosten bei Änderungswünschen sind nicht prozentual anzurechnen und nach Vertragsschluss sofort fällig.

 

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Global Tool Sourcing eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Global Tool Sourcing vor, Mahngebühren in Höhe von 10 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 


§ 4 Gewährleistungsrechte des Kunden

Global Tool Sourcing tritt nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Produzenten auf und wird den Kunden bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Produzenten unterstützen. Global Tool Sourcing wird zwar in Vertretung für den Kunden vor Ort in China durch die Erstellung eines Protokolls, Abgleich mit dem Lastenheft sowie gegebenenfalls Nachbesserung die Ware abnehmen, ist jedoch nicht für Mängel von denen Global Tool Sourcing keine positive Kenntnis hat, verantwortlich. Global Tool Sourcing ist nicht der Produzent der Ware und somit auch nicht Ansprechpartner im Rahmen des Gewährleistungsrechts, wird den Kunden aber unterstützen, mit dem Produzenten in Kontakt zu treten und sein Anliegen zu bearbeiten.

 

 

§ 5 Vertraulichkeit

 

Sämtliche Unterlagen, die Global Tool Sourcing dem Kunden zur Aufragserteilung überlässt hat, bleibt Eigentum von Global Tool Sourcing und darf nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen oder Gegenstände sind Global Tool Sourcing ohne Aufforderung kostenlos nach Ausführung der Bestellung zurückzusenden. Erzeugnisse, die nach diesen Unterlagen hergestellt sind, dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Global Tool Sourcing weder direkt noch in Verbindung mit anderen Erzeugnissen Dritten angeboten, geliefert oder anderweitig zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde ist Dritten gegenüber zur absoluten Geheimhaltung der ihm durch die Ausführung der Bestellungen bekannt gewordenen Betriebsangelegenheiten verpflichtet.

 

 

§ 6 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags
Für den Inhalt und die Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

b) Freistellung
Der Kunde hält Global Tool Sourcing von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Global Tool Sourcing geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

 

 

 

§  7 Haftung

a) Haftungsausschluss
Global Tool Sourcing sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Gegenüber Unternehmern haftet Global Tool Sourcing im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.


§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Global Tool Sourcing in Balve vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.